• Planungswerkzeug und Honorar.

  • Gute Arbeit ist nirgendwo umsonst zu haben. Für eine Vermögensplanung zahlen Sie ein Honorar, das sich nach dem Umfang der Aufgabe richtet. Je komplexer ein Vermögen, desto höher ist der Aufwand. Das Honorar garantiert, dass es bei unserer Beratung kein Provisionsinteresse gibt. Unsere Handlungs-empfehlungen besagen neutral und objektiv, was zu tun ist. Das »Wie« nehmen Sie selber vor: Welche Produkte Sie einkaufen, klären Ihre Fachberater mit Ihnen.

    Als Vermögensarchitekten benutzen wir eine Finanzplanungssoftware, um das Vermögen zu erfassen, die Geldströme zu berechnen und das Zukunftsszenario für Sie anschaulich darzustellen. Ohne die Berücksichtigung Ihrer Wünsche und offenen Fragen ist die beste Software jedoch wertlos.

    »Mit wie viel Jahren kann ich aufhören zu arbeiten?«

    »Wie viel von meinem Vermögen bleibt für meine Kinder?«

    »Wie können mein Partner, meine Kinder, meine Eltern versorgt werden?«

    »Was mache ich mit meinem Unternehmen?«

    Oft sind die Antworten darauf vage. Eine unserer wichtigsten Fähigkeiten ist das Erfassen der Lebensziele unserer Kunden. Hier geht es nicht nur um die Anlegermentalität, sondern vor allem darum die Erwartungen an das Vermögen zu definieren und es daraufhin auszurichten. Die objektive Beratung erfordert eine hohe Integrität. Unsere Leistung als Architekt Ihrer Finanzen manifestiert sich in einem Vermögensgebäude, das folgenden Grundsätzen standhält:


  • Vollständigkeit, also Erfassung aller finanziellen und persönlichen Informationen.

    Vernetzung, also Berücksichtigung aller Wechsel-wirkungen von Entscheidungen innerhalb eines Vermögens.

    Individualität, also keine Standardisierungen, der Mandant steht im Mittelpunkt.

    Richtigkeit, also im Grundsatz fehlerfrei nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand. Planungen können per se nicht sicher, sondern nur plausibel sein.

    Verständlichkeit, also die Übertragung der komplizierten Materie in klare Worte.

    Schriftform, also Festhalten aller Prämissen und Empfehlungen.

    Unabhängigkeit, also Neutralität und Objektivität im Sinne des Mandanten.


 

 

 

 

 

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