• Notwendiges. 

  • Ein Notfall, der das Unternehmen oder Sie persönlich trifft, kann jederzeit passieren. Eine Notfallakte für alle Fälle (Brand, Krankheit, Unfall usw.) ist daher existenziell wichtig und kann, sofern nicht vorhanden, im privaten und unternehmerischen Bereich für große Schwierigkeiten sorgen. Besonders im Todesfall sind die Hinterbliebenen auf sich allein gestellt und müssen oft zügig Maßnahmen ergreifen. Alle wichtigen Unterlagen sollten daher für eine Vertrauensperson griffbereit sein, um so einen Überblick mit Hinweisen und Entscheidungshilfen zu geben. Leiten Sie ein Unternehmen, sollten Sie die Notfallakte bei Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater oder einer ähnlichen Vertrauensperson aufbewahren. Vermeiden Sie einen Aufbewahrungsort, zu dem nur Sie Zugang haben wie z.B. in einem Safe.

    Vollmachten für den Todesfall

    Ebenfalls wichtig ist die Erteilung von Vollmachten, denn ohne sie kann ein Unternehmen handlungsunfähig werden. Verstirbt eine Person, die zum Beispiel mehrere Erben hinterlässt, kann es zu Problemen mit der Bank kommen. Diese verlangt in der Regel für Überweisungen oder Barabhebungen die Unterschrift aller Erben und einen Nachweis der Handlungsberechtigung, der nur durch die Vorlage eines Erbscheins erbracht werden kann. Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt und dessen Ausstellung dauert mindestens sechs Wochen. Ein Unternehmen wird nicht so lange ohne Bankgeschäfte auskommen können. Der Kontoinhaber sollte daher einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, die im Todesfall, aber auch zu Lebzeiten gültig ist.

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